aktenlage
Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Georg Brüning - Berufliches und Privates nach Aktenlage, Teil 4

Bürgermeisterwahl und Amtseinführung in Beuthen O/S. 1882/83

Dieter Gewitzsch

Die Acta Personalia des (Ober-)Bürgermeisters Dr. Brüning in Beuthen O/S wurde am 2. Mai 1882 bei der Bezirksregierung Oppeln angelegt.(1) Eines der ersten Blätter ist die Abschrift einer Mitteilung des preußischen Innenministeriums an die Bezirksregierung in Düsseldorf und den Oberpräsidenten zu Breslau, dass der König einen "Küper" als Bürgermeister von Krefeld unter Beilegung des Prädikats "Oberbürgermeister" bestätigt habe.(2) 

Ernst Küper(3) war seit 1870 Bürgermeister in Beuthen und Anfang 1882 im Begriff, sich Richtung Westen zu verändern. Die Stadtverordnetenversammlung in Krefeld hatte Küper am 1. Februar des Jahres auf zwölf Jahre zu ihrem Bürgermeister gewählt und spätestens mit dessen Amtseinführung am 4. Mai 1882 stand in Beuthen die Suche nach einem Nachfolger im Amt des Ersten Bürgermeisters an. Stellen dieser Art wurden von der Stadt, d.h. durch den Magistrat landesweit ausgeschrieben. Zu diesem Zweck verlangte die Bezirksregierung in Oppeln, der Stadtverordnetenversammlung in Beuthen unverzüglich eine Vorlage über das dem künftigen Bürgermeister zu gewährende Gehalt und über die etwaigen Wahlbedingungen zu machen und entsprechende Beschlüsse herbeizuführen.

Die Sitzung der Stadtverordneten fand am 26. Mai 1882 unter Leitung des Vorstehers Dr. Mannheimer statt, der als Punkt 6 der Tagesordnung die Beschlußfassung über die Höhe des Gehalts und etwaige sonstige Wahlbedingungen bei Besetzung
der ersten Bürgermeisterstelle
aufrief.

Wenige Tage später unterrichtete der amtierende, (zweite) Bürgermeister Josef Müller den Regierungspräsidenten von dem Beschluss des Magistrats:
"Die Stelle des ersten Bürgermeisters soll unter Gewährung von 5000 Mark pensionsfähigen Gehaltes, sowie freier Wohnung im Amtsgebäude ausgeschrieben werden.
Zur Bewerbung sollen zugelassen werden, solche, die das II. juristische oder Verwaltungsexamen absolvirt, oder solche, die im Communaldienst sich bewährt haben."

Zur Begründung habe der Magistrat angeführt, dass der bisherige Inhaber der 1ten Bürgermeisterstelle im März 1870 mit einem festen Gehalte von 4500 Mark pro Jahr ohne freie Wohnung, oder Wohnungsentschädigung angestellt worden sei. Küpers Bezüge hätten sich erst im Laufe der Jahre zu dem zuletzt bezogenen Gehalte von 6000 M. nebst freier Wohnung erhöht und bei den hiesigen Verhältnissen könne die Wohnung mit 1000 Mark angerechnet werden. Die Summe müsse man zur Bestreitung der im Laufe der Zeit größer gewordenen Ansprüche als mehr denn ausreichend erachteten. Man erwarte, dass eine mit den steigenden Bedürfnissen Hand in Hand gehende successive Erhöhung des bloßen Gehalts bis zu der zuletzt [vom Vorgänger] bezogenen Summe von 6000 Mark [geeignet sei], nicht nur den Amtseifer des künftigen 1ten Bürgermeisters anzuspornen, sondern letzteren auch länger zu halten.

Der Magistrat schloss sich damit im Wesentlichen dem Beschluss der Stadtverordneten-Versammlung an, die ebenfalls mit Personalkosten in Höhe von jährlich 6.000 Mark rechnete. Über ein pensionsberechtigtes Gehalt in Höhe von 5.000 Mark hinaus wolle man entweder freie Dienstwohnung oder eine jährliche Wohnungsentschädigung von 1000 Mark gewähren.

Während die Stadtverordneten Bewerber mit der Qualifikation eines Gerichts- oder Regierungs-Assessors forderten, war der Magistrat geneigt, von der unbedingten Forderung der Befähigung zum höheren Verwaltungs- oder Justizdienste abzusehen, da einerseits diese Forderung für die Stelle gesetzlich nicht begründet sei, andererseits diese Befähigung eines Bewerbers eine größere Tüchtigkeit desselben nicht gewährleiste. Allerdings werde man mit Rücksicht auf [den] in Erwägung zu ziehenden Austritt aus dem Kreisverbande in nicht zu langer Zeit ... bezüglich des Inhabers der 1ten Bürgermeisterstelle von der Assessor-Qualität nicht wohl abgesehen können.

Bürgermeister Müller bat die Bezirksregierung um Genehmigung der Magistratsbeschlüsse, die mit Datum vom 7. Juni 1882 mit dem Hinweis erteilt wurde, die Ausschreibung der Stelle unter den in dem Beschluß der Stadtverordneten angegebenen Bedingungen alsbald [zu] bewirken. Dort war festgehalten, dass die Publikation der offenen Stelle durch die Deutsche Gemeinde-Zeitung, Breslauer, Schlesische, Schlesische Volks-Zeitung, Germania und National-Zeitung dreimal je einmal wöchentlich erfolgen solle. Die Ausschreibung trug das Datum 14. Juni 1882.(4)


Drei Monate gingen ins Land, ohne dass sich in Sachen Neuwahl eines Ersten Bürgermeisters für die Stadt Beuthen etwas bewegte. Mitte September 1882 wurde Regierungspräsident von Zedlitz-Trutzschler ungeduldig, er erinnerte an seine Verfügung vom 7. Juni und forderte den Magistrat in Beuthen auf, wegen der Neuwahl eines Ersten Bürgermeisters ... umgehend über den Stand der Sache zu berichten.(5) Zu dem Zeitpunkt lagen der Stadtverordneten-Versammlung vierzehn Bewerbungen vor, die nach Auskunft des Bürgermeisters bisher sehr wenig befriedigt haben. Über einzelne berücksichtigenswerthe Bewerber seien noch Erkundigungen einzuziehen, weshalb eine Neuwahl in der nächsten Zeit noch nicht stattfinden werde.

In diesem Sinne bat Landrat von Wittken seinen Warburger Kollegen von Delius um gefällige Äußerung über die Persönlichkeit und insbesondere die kirchenpolitische Stellung des dortigen Regierungsassessors Dr. Brüning. Delius beurteilte den Bewerber durchweg positiv und bemerkte im Einzelnen, dass der Regierungsassessor Dr. Brüning meines Erachtens für die Bekleidung des dortigen Bürgermeisterpostens geeignet sein dürfte. Derselbe fungiert hierselbst seit einigen Jahren als Spezial-Commissar und habe ich oft Gelegenheit gehabt, mit ihm dienstlich zu verkehren. Derselbe ist streng katholisch und gehört der Centrumspartei an, ohne indeß, soweit mir bekannt, an den Agitationen dieser Partei - Wahlumtrieb pp - theilzunehmen.
Sein Charakter ist ein durchaus charmanther, seine politische Gesinnung loyal. Durch sein ruhiges, conciliantes Wesen erfreut er sich hier allgemeiner Beliebtheit. Eingehende Kenntnisse der Communalverwaltung stehen ihm, soweit ich dies zu beurtheilen vermag, nicht zur Seite. Doch bezweifele ich nicht, daß er sich bald mit den betr. Verhältnissen u. Bestimmungen vertraut machen wird.
Schließlich glaube ich nicht unerwähnt lassen zu sollen, daß sein äußeres Auftreten ein durchaus würdiges und gesetztes ist.
(6)

Die Vornahme der Wahl des 1. Bürgermeisters durch die Stadtverordneten fand am 20. November 1882 statt. Laut Protokoll wurden 31 Stimmzettel abgegeben, davon erhielt Herr Dr. Brüning in Warburg sämmtliche 31 Stimmen.

Von seiner Wahl erfuhr Georg Brüning offiziell durch den Magistrat am 3. Dezember und antwortete noch am selben Tag, indem er sich zu Annahme der auf ihn gefallenen Wahl zum ersten Bürgermeister der Stadt Beuthen in Oberschlesien bereit erklärte und den ausgefüllten Personalbogen zurücksandte.

Neben den an anderer Stelle schon angeführten Angaben zur Person bezifferte er sein gegenwärtiges Einkommen mit 2820 Mark. Er sei bei Lebzeiten der Mutter ohne eigenes Vermögen, zur Zeit unverheiratet und - so die Ergänzung unter "Bemerkungen" -  mit Dorothee Köhne, Tochter des verstorbenen Hotelbesitzers Köhne und dessen ebenfalls verstorbenen Ehefrau, geb. Pinger, zu Warburg verlobt.

Den Magistrat der Stadt Beuthen bat er, die Herbeiführung der Bestätigung dieser Wahl geneigst schleunigst betreiben zu wollen. Die Stadtverordneten-Versammlung hatte ihn zwar einstimmig auf zwölf Jahre zum ersten Bürgermeister gewählt, aber nach der Städte-Ordnung(7) bedurfte die gewählte Person für den Amtsantritt der Bestätigung durch den Landesherrn. Jetzt war man vor Ort und höheren Orts damit befasst, die Akten und Fakten zusammenzutragen, um Allerhöchsten Orts die Bestätigung der Wahl zu erwirken.

08.12.1882 Magistrat an Regierung - offizieller Bericht mit allen Unterlagen:
Die Formalien bei der Wahl sind in jeder Beziehung entsprechend den Bestimmungen der Städteordnung beobachtet worden und in Ordnung.
Was die Person des Erwählten betrifft, so dürfte seine amtliche Stellung als Regierungsassessor und Spezial-Commissarius bei der General-Kommission genügend Garantie bieten, daß er die Stelle des ersten Bürgermeisters der Stadt Beuthen O./S. voll und mit Erfolg wird vertreten können. Auch sämmtliche über denselben eingeholte Erkundigungen bei Privaten und Behörden insbesondere auch beim Bürgermeister der Stadt Warburg lauten dahin, daß er ein Mann von noblen Gesinnungen und von untadelhaftem Character sei und durch seine bisher bewährte Tüchtigkeit im Amte, verbunden mit großem Pflichteifer, sich sehr wohl zu einer ersten Bürgermeisterstelle qualifiziere und sicherlich mit gutem Erfolge und segensreich wirken werde.
Wir bitten ganz gehorsamst, mit Rücksicht auf die seit gegen 9 Monaten bereits bestehende Vacanz der ersten Stelle die Allerhöchste Bestätigung der Wahl hochgeneigtest recht bald einholen zu wollen.

Eine gewisse Unsicherheit bei der abschließenden Einschätzung der politischen Haltung veranlasste den Regierungspräsidenten in Oppeln, den Beuthener Landrat von Wittken erneut zur politischen Haltung des Georg Brüning zu befragen. Es sei bekannt geworden, schrieb Zedlitz-Trutzschler am 9. Januar 1883, dass Wittken von seinem Warburger Kollegen Auskünfte erhalten habe und es wäre für ihn von besonderem Interesse die Auskunft ... kennen zu lernen.

Wittken antwortete umgehend zur kirchenpolitische[n] Haltung des Regierungsassessors Dr. Brüning. Landrat von Delius aus Warburg habe den Hinweis gegeben, dass der Rechtsanwalt Schröder in Breslau, als ultramontaner Abgeordneter unter der Bezeichnung Schröder-Lippstadt bekannt, welcher jetzt die Generaldirektion der Graf Hugo Henkel von Donnersmarkschen Verwaltung übernommen hat, den Assessor Brüning hierher empfohlen habe. Bei dem hier immer mächtiger werdenden Ultramontanismus [genügte diese Empfehlung], um die einstimmige Wahl des Herrn Brüning, der nach der Mittheilung des Landraths von Delius der Centrumspartei angehört, zum ersten Bürgermeister von Beuthen herbeizuführen, ohne daß derselbe sich persönlich vorgestellt hätte.

Die Bezirksregierung ging der Rolle, die Schröder-Lippstadt möglicherweise spielte, nicht weiter nach, aber der Umstand wurde in dem Antrag auf allerhöchste Bestätigung vom 21.01.1883 knapp gefasst erwähnt. Georg Brüning blieb unbeschadet, seine politische Haltung, so Zedlitz-Trutzschler, sei stets loyal u. correkt gewesen. Er gehöre zwar der Zentrumspartei an, beteilige sich aber nicht an irgendwelchen Agitationen und Wahlumtrieben derselben.

Theodor Schröder, *1829, war bis 1864 Jurist im Staatsdienst und dann bis 1873 als Anwalt beim Kreisgericht in Beuthen zugelassen. Bis 1879 praktizierte er in Berlin, danach in Breslau, wo er beim Oberlandesgericht zugelassen war. Seine politische Heimat war die Zentrumspartei. Von 1871 bis 1884 vertrat er als Abgeordneter den Wahlkreises 8 des Regierungsbezirks Arnsberg (Lippstadt, Brilon) im Reichstag. Außerdem gehörte er von 1873 bis 1882 dem Preußischen Abgeordnetenhaus an und vertrat den Wahlkreis Lippstadt-Arnsberg-Brilon. Im Rahmen seiner parlamentarischen Tätigkeit trat er vor allem als Redner, Referent und Berichterstatter in rechtlichen Fragen hervor. In der Zentrumsfraktion spielte er eine führende Rolle. Schröder galt seinen Zeitgenossen als „frommer Ultramontaner“, dem freilich auch eine Form von „Judenhetze“ vorgeworfen wurde, die man als „einer preußischen Kammer für durchaus unwürdig“ bezeichnete.(8)   

Spottbild auf Papst Leo XIII. als Bauchredner Neben der als Puppe des Bauchredners (Ventriloquisten) Papst Leo XIII. dargestellten Zeitung Germania sind die Zentrumsabgeordneten Paul Majunke (1842–1899), Ludwig Windthorst (1812–1891) und Theodor Schroeder (Lippstadt) (1829–1890) als weitere Marionetten abgebildet.
Überschrift: Ventriloquistik [Bauchrednerei].
Unterschrift: Es wird so täuschend gemacht, daß man wirklich glaubt, jede einzelne Marionette spricht und doch kommt Alles aus dem Central-Organ.
Autor/-in unbekannt - Kladderadatsch. Jg. 36. Nr. 52/53 vom 18. November 1883, S. 212. - Wikipedia

Georg Brüning wartete in Warburg auf die Bestätigung seiner Wahl durch den Landesherrn (Wilhelm I.), der die Anerkennung am 7. Februar 1883 vollzog. Am selben Tag (!) erreichte das Regierungspräsidium in Oppeln um 2 Uhr 20 Min nachmittags eine telegrafische Anfrage aus Warburg. Assessor Brüning fragte, ob Zeitungsnachricht über meine Bestätigung als Bürgermeister von Beuthen richtig sei und bat um Drahtantwort. Die "Zeitungsnachricht", auf die Brüning sich bezog konnte bisher nicht gefunden werden, aber es bleibt bemerkenswert, wie schnell der Wartende von der Bestätigung erfahren haben wollte.


Auf den Dienstwegen war die frohe Botschaft länger unterwegs. Der Innenminister informierte den Regierungspräsidenten in Oppeln mit Datum vom 12. Februar zur gefälligen weiteren Veranlassung. Das Schreiben ging am 17. Februar ein und die Bezirksregierung bereitete die Amtseinführung vor. Jetzt, nach mittlerweile elf Tagen, sah man sich höheren Orts auch in der Lage, Brünings telegrafische Anfrage auf gleichem Wege zu beantworten: Ihre Bestätigung heut eingegangen - Regierungs-Präsident - abgehend 18/2.83. Postwendend antwortete der Bestätigte, dass in seiner Person kein Hinderniß vorhanden sei, welches seiner sofortigen Einführung in das neue Amt etwa entgegenstehen könnte und zeichnete den Brief selbstbewusst: Brüning Dr.- Erster Bürgermeister der Stadt Beuthen O.S. - Am 8. März 1883 reiste er von Warburg in Richtung Oberschlesien ab.


Der Magistrat in Beuthen wurde von der königlichen Bestätigung unterrichtet und das Gremium erhielt den Auftrag, dem pp. Dr. Brüning hiervon offizielle Mittheilung machen mit dem Bemerken, daß demselben die Allerhöchste Bestätigungs-Urkunde bei der Einführung behändigt werden wird. Die Amtseinführung werde durch den Regierungspräsidenten resp. dessen Stellvertreter erfolgen. Man möge zu diesem Zwecke eine gemeinschaftliche Sitzung der beiden Städtischen Kollegien anzuberaumen und hierzu auch die Magistrats-Polizei und Kassenbeamten sowie die übrigen Unterbeamten vorzuladen, da in deren Beisein die dienstliche Verpflichtung des neuen Bürgermeisters erfolgen soll.

Unterdessen trieb die Bezirksregierung die Frage um, wer die Amtseinführung vornehmen sollte. Man orientierte sich an dem, was bisher üblich war und wie es anderswo gehandhabt wurde. Ein Aktenvermerk hielt fest, dass in Neisse ist die Einführung durch Herrn Ober-Reg Rath Hüpeden geschehen sei. In Neustadt geschah sie durch den Landrath und in Ratibor ... durch den Reg. Präsidenten. In allen größeren Städten [sei] ... die Einführung eines neuen Bürgermeisters nach der Observanz durch den Regierungs-Präsidenten resp. dessen Stellvertreter [erfolgt] ... sofern nicht zufällige besondere Hinderungsgründe sich dem entgegenstellten. In Leobschütz habe man den wiedergewählten Bürgermeister durch den Regierungspräsidenten eingeführt.

Anfang März gab der Magistrat der Stadt Beuthen dem Regierungspräsidenten bekannt, dass man die Einführung und dienstlichen Verpflichtung des zum 1ten Bürgermeister hier gewählten Herrn Regierungs-Assessor Dr. Brüning [auf] Dienstag den 13. d. Mts. Vormittags 12 Uhr festgesetzt habe. Jetzt erfuhr auch die Öffentlichkeit von den Vorbereitungen. (Oberschlesische Volksstimme. Jg. 9, Nr. 29 vom 10 März 1883).

Der zweite Bürgermeister Müller wurde angewiesen, dem Ersten Bürgermeister Dr. Brüning mitzuteilen, er wolle sich einen Tag vorher (12. März) um 11 1/2 Uhr Vormittag im Magistratsbüreau zur Übergabe der Verwaltung, des städtischen Archivs, der Registratur, der Amtsbibliothek, des Büro- und sonstigen städtischen Inventars sowie der Kuratel über die Kämmereikasse einfinden. Damit die Übergabe sofort erfolgen kann, ersuchte die Bezirksregierung Müller, die erforderlichen Vorarbeiten rechtzeitig treffen zu lassen. Insbesondere sei darauf zu sehen, daß das Archiv, das Actenrepertorium, das Bücher- und Inventarverzeichniß im Laufenden erhalten ist und daß die darin aufgeführten Gegenstände auch wirklich zu Stelle sind.
(In der Akte befinden sich detaillierte Niederschriften zur Übergabe der Kämmereikasse, der Geschäftsräume und des Inventars.)

Die dem Ersten Bürgermeister unmittelbar übergeordneten Behörden wurden durch den Kommunaldezernenten der Bezirksregierung von Rosenthal und Landrat von Wittken vertreten. Die städtischen Kollegien waren wie gewünscht anwesend. Die Niederschrift vermerkt dazu:

Nach Eröffnung der gemeinschaftlichen öffentlichen Sitzung des Magistrats und der Stadtverordneten durch den zweiten Bürgermeister Herrn Müller wird Herr Bürgermeister Brüning der Versammlung vorgestellt, der Allerhöchste Erlaß, durch welchen derselbe bestätigt ist, vorgelesen und dem Herrn Brüning nachdem er die Erfüllung der Pflichten seines neuen Amtes unter Bezugnahme auf den früher geleisteten Diensteid gelobt und mittelst Handschlags bekräftigt hatte, ausgehändigt.
Nachdem sodann die feierliche Einführung des Regierungs-Assessor Brüning in sein Amt als erster Bürgermeister der Stadt Beuthen vollzogen war, wurde das Beamten Personal vorgestellt.
Hierauf wurde die öffentliche Sitzung geschlossen.

Brünings Personalakte lässt es dabei bewenden, aber die lokale Presse ergänzte, was in Akten seltener zu finden ist. Die polnische "Gazeta Górnośląska" brachte die kurze Notiz, dass Dr. Brüning nach dem Fest sein Büro vollständig übernahm. Ausführlicher berichtete die "Oberschlesische Volksstimme" ihrer Leserschaft von den Ereignissen:




Februar 2024
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Bildnachweise:

1. Küper - Stadtarchiv Krefeld, Public domain, via Wikimedia Commons.
2. Stellenanzeige -  Breslauer Zeitung, Zweite Beilage zu Nr. 412, Freitag, den 16. Juni 1882, ZEFYS (Zeitungsinformationssystem der Staatsbibliothek Berlin) besucht am 31.01.2024.
3. "Personal-Nachrichten" - Archiwum Państwowe w Opolu (Staatsarchiv) Nr. 7788: Bürgermeister Brüning in Beuthen 1882-1932
4. Zedlitz-Trutzschler - Julius Braatz, Public domain, via Wikimedia Commons
5. "Spottbild" - siehe Bildunterschrift im Text.
6. Telegramm - Archiwum Państwowe w Opolu (Staatsarchiv) Nr. 7788: Bürgermeister Brüning in Beuthen 1882-1932
7. (erste) Unterschrift - Archiwum Państwowe w Opolu (Staatsarchiv) Nr. 7788: Bürgermeister Brüning in Beuthen 1882-1932
8. Zeitungsauschnitt 7. März - Oberschlesische Volksstimme. Jg. 9, Nr. 29 vom 10. März 1883 - Slaska Biblioteka Cyfrowa/Schlesische Digitale Bibliothek
9. Georg Brüning - Sammlung Ralph Brüning, Ausschnitt dg.
10., 11., 12. Zeitungausschnitte - Oberschlesische Volksstimme. Jg. 9, Nr. 32 vom 17. März 1883 - Slaska Biblioteka Cyfrowa/Schlesische Digitale Bibliothek

Anmerkungen:

1. Archiwum Państwowe w Opolu (Staatsarchiv) Nr. 7788: Bürgermeister Brüning in Beuthen 1882-1932. - Wenn nicht anders zitiert, bezieht sich der Text auf diese Akte.
2. Vgl. zum folgenden Text "Zu Botzlar geboren, in Bytom geehrt: Georg Brüning (1851-1932)" - auch im Sammelband des ersten Jahrgangs "aktenlage.net" (2015) S. 82ff. die Abschnitte "Wahl zum ersten Bürgermeister der Stadt Beuthen" und "Erhöhung des Amtstitels".
3. Ernst August (Enno) Küper (* 2. März 1835 in Hage, Ostfriesland; † 4. Februar 1912 in Hameln) war ein deutscher Verwaltungsjurist im Königreich Hannover und im Königreich Preußen.- wikipedia.org/wiki/Ernst_Küper, besucht am 28.11.2023.
4. Vermerk im Protokoll der Wahl vom 20.11.1882. - Breslauer Zeitung, Zweite Beilage zu Nr. 412, Freitag, den 16. Juni 1882, ZEFYS (Zeitungsinformationssystem der Staatsbibliothek Berlin) besucht am 31.01.2024.
5. Zu der Zeit kursierten in der Presse bereits die Namen möglicher Kandidaten. - Vgl. aktenlage.net: Georg Brüning - Berufliches und Privates nach Aktenlage, Teil 3, Abschied vom Justizdienst und Eintritt in die Generalkommission 1880-1883.
6. Vgl. ebenda, Teil 3, die Auskunft des Präsidenten der Generalkommission Münster, Zschock, an den Regierungspräsidenten.
7. Städte-Ordnung für die sechs östlichen Provinzen der den Preußischen Monarchie vom 30. Mai 1853, GS. Jahrgang 1853, S. 261.  
8. Vgl. Wikipedia "Theodor_Schroeder_Politiker", zitiert wird die Wiener Zeitung "Die Neuzeit" vom 27.12.1878, S.415 - Im Netz besucht am 01.02.2024: https://anno.onb.ac.at/

 
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