Vor 200 Jahren
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster. Bd. 1826, Nr. 15
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S. 120
Das Eigenthum an den Königlichen Pathengeschenken und Unterstützungsgeldern für Eltern von sieben Söhnen betr.
99) Nach höherer Bestimmung sind die Königlichen Pathengeschenke, welche einem, in ungestörter, durch keine Tochter unterbrochenen Reihenfolge geborenen siebenten Sohne bewilligt werden, jederzeit bis zur Summe von Fünfzig Thalern einschließlich, Eigenthum dieses siebenten Sohnes, woran dem Vater nur das Recht der Verwaltung und des Nießbrauchs, wie bei jedem andern Pekulio seiner Kinde, zusteht.
Münster, den 4. April 1826.
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Charles Geisberg - 1. Staffel mit neun Folgen * 12.09.1817 in Cappenberg, † 04.06.1883 in Boppard Patenkind des Freiherrn vom Stein
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