aktenlage
Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Der Kreis Lüdinghausen soll elektrifiziert werden 

Christel Gewitzsch


Nachdem es schon nicht einfach gewesen war, in den 1870er Jahren für die Beleuchtung der Straßen in den Gemeinden des Amtes Bork mit Gas- bzw. Petroleumlampen zu sorgen, ging es rund 40 Jahre später um die Versorgung mit elektrischer Energie. Und auch dabei lief es nicht so glatt ab, wie die Lüdinghauser Zeitung Mitte 1909 vermutete. Über eine Konferenz, zu der der Vorsitzende des Kreisausschusses Graf von Westphalen für den 19. Juli eingeladen hatte, schrieb die Zeitung:
Ein großzügiges Projekt, das wegen seiner enormen wirtschaftlichen Bedeutung wohl von allen Bewohnern des Kreises mit großem Interesse aufgenommen und freudig begrüßt wird, kam in der gestern stattgefundenen Bürgermeister- und Amtmänner-Konferenz, die unter dem Vorsitz des Landrats im Sitzungssaale des Kreishauses tagte, zur Beratung. Es handelte sich um die Frage der Versorgung unseres Kreises mit Elektrizität zu Licht- und Kraftzwecke.[1]… Mit Rücksicht darauf, daß die Erzeugung der elektrischen Energie in kleinen Ortschaften mit unverhältnismäßig hohen Kosten verknüpft ist, was die Rentabilität der Werke in Frage stellen kann, insbesondere aber, da die Ortszentralen meist mit Gleichstrom arbeiten, dieser aber nur auf kurze Entfernungen geleitet werden kann, sodaß die kleineren, geschlossenen Orte und das platte Land dadurch wohl dauernd dieser hochwichtigen Erfindung entbehren müßten, hat sich schon seit Anfang dieses Jahres die Kreisverwaltung mit der Versorgung des Kreises mit Elektrizität, sei es durch Errichtung eines eigenen Elektrizitätswerkes, sei es durch Abschluß eines Stromlieferungsvertrages mit einem der benachbarten Elektrizitätswerke, oder einer Zeche, beschäftigt. Der am 28. Juni zusammengetretene Kreistag genehmigte die Weiterführung der Vorarbeiten, beauftragte mit denselben eine Kreiskommission und bewilligte für dieselben einen Kredit bis zu 5000 Mk.
Auf Anregung des Herrn Regierungspräsidenten v. Gescher zu Münster ist in letzter Zeit für den größten Teil des Münsterlandes eine elektrische Ueberlandszentrale geplant, vermöge derer das platte Land, namentlich auch der Landwirtschaft, dem Handwerk und auch den Bewohnern der kleineren Ortschaften, die Vorteile der Elektrizität zugewandt werden kann. Die Trägerin dieses Unternehmens sollen die Kommunalverbände sein, evtl. unter Beteiligung von Privaten. Um nun die Möglichkeit der Durchführung dieses Projektes sorgfältig zu prüfen, sollen für sämtliche Kreises des Regierungsbezirks gleichartige Fragebogen ausgegeben werden, in welche der voraussichtliche Bedarf an elektrischem Strom – Kraft und Licht getrennt – von jedem Interessenten eingetragen wird. Auf Grund dieses Materials wird dann die Möglichkeit und Rentabilität des Unternehmens durch einen unparteiischen Sachverständigen geprüft und evtl. eine Ausschreibung mit freier Konkurrenz der sämtlichen Elektrizitätsfirmen erlassen werden. Dabei steht es aber dem Kreis Lüdinghausen frei, jederzeit, falls er die Errichtung eines eigenen Werkes, oder einen Stromlieferungsvertrag mit einer Zeche oder einem benachbarten Werk für vorteilhafter hält, dieses zu tun.


Zu dieser Konferenz waren nicht nur die Amtsträger eingeladen, sondern ebenso Vertreter der Felten & Guillaume-Lahmeyerwerke, Frankfurt am Main, Filiale Dortmund, die das Ausfüllung der Fragebögen erläuterten und Aufklärung über die Verwendung, Anlage und Preise der Elektrizität gaben. Sie sprachen den Handwerker- und Kleingewerbestand an, die Landwirtschaft, die Städte und die Großindustrie, die alle von der Versorgung profitieren würden. Von allen Beleuchtungsarten, sei der Strom die vollkommenste, nicht teurer als Gas und billiger als Petroleum, außerdem sicher, sauber und bequem. Bei der Kraftübertragung durch die elektrische Energie überzeuge deren ständige Betriebsbereitschaft, die Beweglichkeit und die Einfachheit bei der Bedienung. Die Preise der Elektromotoren seien mäßig, so dass Personal- und Betriebskosten gesenkt werden könnten. In zwei an die Ämter verschickten Mitteilungen aus dem Arbeitsgebiete der Felten & Guillaume-Lahmeyerwerke, stellte die Firma die elektrischen Anlagen auf einem Rittergut und die Verwendung der Elektrizität in landwirtschaftlichen Betrieben mit umfangreichem Bildmaterial vor. Ferner verschickte sie Plakate, die an öffentlichen Gebäuden und anderen Treffpunkten aufgehängt werden sollten. Das technische Büro der Firma in Münster bot zusätzlich eine Besichtigung des elektrischen Dreschmotors auf dem Gut des Freiherrn von Twickel an und zwei Monate später eine Fahrt nach Havixbeck, wo unter sachkundiger Führung die vielseitige Verwendbarkeit des elektrischen Stroms demonstriert werden sollte. Aus dem Amtsbezirk Bork wollten 16, vielleicht auch 20 Personen teilnehmen.

Interesse wecken und Nachfrage ermitteln

Zur Unterrichtung der Bewohner und möglicher Interessenten ließ der Landrat Informationsblätter verteilen, in denen die Punkte Preise, Beleuchtung, Kraft und Einrichtungen näher erläutert wurden. In den Fragebögen ging es um Örtlichkeit und Besitzer, Räume und Plätze, die beleuchtet werden sollten, Art der anzuschließenden Maschinen und ob schon eine Anlage zur Erzeugung von Strom vorhanden sei. Darüber hinaus rief der Amtmann zum Besuch der dörflichen Versammlung auf, in denen zusätzlich das Ausfüllen der Fragebögen erläutert werden sollte. Felten & Guilleaume boten an, einen Informanten für weitere Fragen aus der Bevölkerung zu entsenden. Amtmann Busch bat inständig darum, einen wirklichen Fachmann zu schicken, der Fragen in alle Richtungen beantworten konnte, denn besonders in den Gemeinden Bork und Selm sei das Interesse sehr groß, aber eben noch viele Fragen offen. Inzwischen drängte der Landrat, die Fragebögen zügig einzusenden, doch schienen damit trotz der Aufklärungsarbeit einige Schwierigkeiten verbunden zu sein; der Amtmann musste um eine Terminverlängerung bitten.

Westphalen forderte zusätzlich von den Amtmännern, mit den Inhabern größerer Industriewerke, wie Fabriken, Ziegeleien, Sägewerke usw. in persönlichen Kontakt zu treten, um sie auf die zu erzielenden Rabatte bei einer starken und konstanten Stromabnahme hinzuweisen. Von der Brauerei in Cappenberg kam allerdings bald eine Absage: Unter Rückgabe des mir zugestellten Fragebogens bemerke ich ergebenst, daß ich meinen Bedarf an elektrischen Strom für Beleuchtungszwecke und Kraftbetrieb selbst erzeuge, und voraussichtlich in absehbarer Zeit sich ein Bedarf, welcher über meinen Produktionsfähigkeit geht, nicht herausstellen wird.

Im Dezember 1909 reichte Amtmann Busch die Fragebögen und Planskizzen der Gemeinden ein. Die Stromverbrauchsstellen, die außerhalb der geschlossenen Ortschaften lagen, kennzeichnete er auf Wunsch des RP durch rote Punkte. Ob er für die Abnahmestellen auch die angeforderten voraussichtlichen täglichen oder wöchentlichen Abnahmestunden angeben konnte, wird nicht deutlich.

Danach reißt der Briefverkehr über das Thema erst einmal ab. Aufgrund eines Artikels in der Kölnischen Volkszeitung vom 5. April 1910 wandte sich Amtmann Busch am folgenden Tag an den Landrat und fragte, ob die Einrichtung von Überlandzentralen noch auf der Tagesordnung des RP stünde oder ob die Gemeinden sich selbst um die Elektrifizierung kümmern sollten. In dem Artikel war davon die Rede, dass Hugo Stinnes, der Vorsitzende des Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerks, versprochen hatte, in wenigen Monaten einen Plan zur Zusammenarbeit mit dem Regierungsbezirk Koblenz vorzulegen. Busch fragte sich, ob nicht auch in hiesiger Gegend mit dem einflußreichen und gewaltigen Herrn Stinnes zusammengearbeitet werden könnte. Der Landrat ging in seinem Antwortschreiben darauf nicht ein. Er teilte mit: Zurück mit dem Erwidern, daß, nachdem die Stadt Münster die Beteiligung an dem Unternehmen abgelehnt hat, die Rentabilität desselben äußerst zweifelhaft geworden und somit dessen Ausführung recht unwahrscheinlich geworden ist.
Am 23. des. wird hier die vom Kreise gewählte Kommission zur Erörterung der Sachlage zusammentreten und zur Sache Stellung nehmen, worauf dann weitere Mitteilung erfolgen wird.

Neue Überlegungen

Die weitere Mitteilung schickte der Vorsitzende des Kreisausschusses am 23. April 1910. Die Kreis-Elektrizitätskommission hatte an diesem Tag den Beschluss gefasst, sich mit der Gründung von Ortszentralen vorläufig noch zurückhalten zu wollen.[2] Man plante, unter Beteiligung des Kreises ein Konsortium zu bilden, welches zunächst die Versorgung des südlichen Teiles des Kreises in die Hand nimmt, gleichzeitig aber, um das Versorgungsgebiet später ausdehnen zu können, sich auch von den übrigen Gemeinden und dem Kreise auf eine Reihe von Jahren die Chausseen für das gesamte Kreisgebiet an die Hand geben lässt.

In der Lüdinghauser Zeitung erschien ein ausführlicher Artikel über diese Sitzung. Danach informierte der Landrat zuerst über das Scheitern der Überlandzentrale, weil diese nach dem Ausstieg der Stadt Münster nicht rentabel arbeiten konnte. Die angestellten Erhebungen hatten aber ein reges Interesse an der Elektrifizierung gezeigt, so dass ein Gutachten über die selbstständige Versorgung des ganzen Kreises Lüdinghausen mit Elektrizität bei Lieferung des Stromes durch eine Zeche in Auftrag gegeben worden war. Die Rentabilitätsberechnung dieses Gutachtens erschien den Ausschussmitgliedern zu optimistisch und sie bezweifelten die Möglichkeit des Kreises, die Kosten zu schultern. Das Projekt aber sollte nicht aufgegeben, sondern die Anlage zunächst auf diejenigen Kreisgebiete beschränk[t werden], die bereits jetzt dem Unternehmen eine Rentabilität verbürgten und dann später nach und nach demselben durch Ausdehnung des Leitungsnetzes weitere Kreisteile an[zu]schließen.

Für den 6. Mai lud Westphalen zur Teilnahme an der Kreisausschusssitzung ein, um nach einer Beratung das Konsortium zu bilden. Es bestand aus dem Landrat als Vorsitzender des Kreisausschusses und den drei Amtmännern, deren Bezirke den Anfang machen sollten, darunter auch Amtmann Busch.

Busch machte sich dann zügig daran, die Beschlüsse der Gemeindevertretungen für die Überlassung der Chausseen an das Konsortium zu erlangen. Selm und Bork stimmten zu und schickten ihre Gemeindevorsteher Witthoff und Schulze Wischeler als Vertreter in das Konsortium. Das war im Juni 1910. Im folgenden Januar wandte sich Amtmann Busch an den Vorsitzenden des Konsortiums, um über den aktuellen Stand der Dinge Auskunft zu erhalten. Es werde in der fraglichen Sache wiederholt um Auskunft gebeten … und sind, namentlich in Beifang Selm schon eine Menge Leute wegen Herstellung von Anschlüssen mit der Zeche in Verbindung getreten.

Parallel zu Busch’ Anfrage lud der Landrat zur Besprechung ins Kreishaus ein. Die Beratungen des Konsortiums am 13. Januar 1911 kamen zu folgendem Ergebnis:
Nach dem Vortrag des Standes der Angelegenheiten durch den Vorsitzenden  und des von den Felten-Guillaume-Lahmeyer-Werken ausgearbeiteten Projektes durch den Herrn Oberingenieur Rose wurde folgendes beschlossen:
1. Die Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft tritt anstelle der Felten-Guillaume-Lahmeyerwerke in die mit den Letzteren getroffenen Vereinbarungen ein.
2. In das Konsortium tritt anstelle des ausscheidenden Herrn Oberingenieur von den Felten-Guillaume-Lahmeyerwerken Herr Oberingenieur Medicus der A.E.G. ein
3. Es werden ferner in das Konsortium aufgenommen:
a. der Herr Amtmann zu Herbern
b. der Herr Gemeindevorsteher zu Herbern
c. der Herr Ehrenamtmann zu Drensteinfurt
d. der Herr Gemeindevorsteher Forell zu Drensteinfurt
e.    "        "                "               Wällermann zu Drensteinfurt
f.     "        "                "               Schulze Walstedde zu Walstedde
4. Aus dem Konsortium wird ein Arbeitsausschuss gebildet, bestehend aus:
a. Landrat Graf von Westphalen
b. Oberingenieur Medicus
c. Amtmann Buschmann
d. Amtmann Ohm
e. Ehrenamtmann Freiherr von Twickel
5. Die A.E.G. wird zunächst Projekte ausarbeiten, wonach:
a. die Gemeinden, Bockum, Hövel, Herbern und Drensteinfurt von der Zeche Radbod aus
b. die Gemeinden Bork, Selm und event. Altlünen von der Zeche Hermann aus
c. die Landgemeinde Werne von der Zeche Werne aus
mit Strom zu versorgen sind. Die Verbindung dieser einzelnen Versorgungsgebiete zu einem einheitlichen Netz soll der späteren Zukunft überlassen bleiben, doch soll bei der Projektierung und Ausführung dieser einzelnen Teilstücke gleich auf die spätere Verbindung derselben Rücksicht genommen werden.
6. Zum Zwecke der Durchführung und Finanzierung des unter 5 geschilderten Unternehmens soll aus den im Konsortium vertretenden Gemeinden und aus dem Kreise Lüdinghausen eine G.m.b.H. gebildet werden.
Die Satzungen derselben sollen durch den Arbeitsausschuss ausgearbeitet werden.
7. Der Arbeitsausschuss wird auch beauftragt mit der Auswahl eines geeigneten Sachverständigen, dem die zu 5 genannten Projekte zur Prüfung vorgelegt werden sollen.

Im Juni lag ein Vertragsentwurf vor, dem die Gemeinden bis zum 20. Juli zustimmen sollten. Die Beschlüsse aus Selm und Bork konnte Amtmann Busch am 17. Juni einreichen, den Beschluss aus Altlünen kündigte er nur an. Dort störte die Gemeindevertreter offensichtlich das kleine event. vor ihrem Gemeindenamen. Als Alternative schlugen sie vor, sich mit Lünen zu verbinden und von dort den Strom zu beziehen. Das Problem aber war, dass nach dem Vertragsentwurf mit der A.E.G. alle Gemeinden des Kreises mitmachen mussten. Trotzdem fragte Busch beim Lüner Bürgermeister an, ob die Stadt bereits sei, Altlünen mit Strom zu versorgen. Lünen sagte das unter bestimmten Bedingungen zu, aber damit war das Problem nicht gelöst.

Verzögerungen und Durchbruch

Laut einer Zeitungsmeldung vom 11. September 1911 hakte der Fortschritt bei der Stromversorgung wegen zweier Gemeinden und im Kreistag spielte man inzwischen mit dem Gedanken, sich an Dortmund anzuschließen, wenn von dort eine wesentlich günstigere Offerte eintreffen würde. An deren Stelle gab es einen neuen Vertragsentwurf von der A.E.G., der, nach dem im Namen des Vorsitzenden des Kreisausschusses schreibenden Regierungsreferendar Hartmann, den Konsumenten weit größere Vorteile bot. Aber seitens der Gemeinde Altlünen müsse dringend noch ein Beschluss gefasst werden. Die hatte aber weiterhin Bedenken, später ohne Anschluss dazustehen, weshalb der Amtmann versuchte, eine Anschlussgarantie für Altlünen zu bekommen. Referendar Hartmann konnte nicht helfen, denn die A.E.G. begreiflicherweise erst nach Abschluss des Vertrages an die mühevolle und kostspielige Akquisitionsarbeit in den einzelnen Orten herangehen könne. Am 18. November 1911 beschloss die Gemeindevertretung Altlünen unter dem Vorsitz des Amtmann Busch, die der Gemeinde in dem Vertragsentwurf auferlegten Verpflichtungen dem Kreise gegenüber bindend zu übernehmen.

Am 23. November 1911 kam dann die Meldung aus Lüdinghausen, dass in der Sitzung des Kreistages vom 21. des Monats dem Abschlusse des Vertrages mit dem Elektrizitätswerk Westfalen wegen Versorgung des Kreises Lüdinghausen mit elektrischer Energie im Prinzip zugestimmt worden war. Der Lüdinghauser Bericht vom 01. April 1912 bis 31. März 1913 erläutert dazu, dass die Stromversorgung zügig vorangeht: „Versorgt sind die Gemeinden Olfen, Bockum, Hövel, Selm  und ein Teil der Landgemeinde Werne. In Vorbereitung, sodaß die Fertigstellung bis Herbst erfolgen wird, befinden sich die Gemeinden Nordkirchen, Seppenrade und Lüdinghausen.“ [3]

Versorgung des Herrn Dr. Rudolph

Die Selmer Zeche Hermann, die die Gemeinden Bork, Selm und möglicherweise Altlünen mit Strom beliefern sollte, wird auch in anderem Zusammenhang in der Akte[4] erwähnt. 1910 beantragte sie, ihre Starkstromleitung erweitern zu können. Das Amt Bork wurde mit der Überprüfung und Festlegung etwaiger Bedingungen beauftragt. Die Bergwerkgesellschaft konkretisierte: Sie wollte eine Verbindungsleitung vom Verwaltungsgebäude nach dem Hause des Herrn Dr. Rudolph zwecks Abgabe von Licht einrichten. Bevor sie bei der Ortspolizeibehörde um Genehmigung nachsuchen konnte, musste sie die Antwort anderer Behörden, z.B. dem Kreisausschuss, abwarten.

Amtmann Busch bat daraufhin den Kreisausschuss, anzuordnen, dass nicht der Eingang des Dorfes durch zwei zu niedrig über die Kreisstraße gespannten Drähte oder gar noch durch  einen aufzustellenden unschönen Mast verunziert wird. Nach fünf Wochen erhielt die Gesellschaft die Genehmigung zum Bau der Stromleitung unter der Bedingung, dass die in dem Erlaße der Herren Minister der öffentl. Arbeiten und des Innern vom 28.4.09 … angeführten „Allgemeinen polizeilichen Anforderungen“ erfüllt werden.

Dezember 2023
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1. Und folgende Zitate: Stadtarchiv Selm, AB-1 – 671.
2. Und folgende Zitate: Stadtarchiv Selm, AB-2 -1818.
3. https://www.kreis-coesfeld.de/kreisportrait/geschichte/200-jahre-kreis-coesfeld-1816-2016.
4. Stadtarchiv Selm, AB-2 – 1818.


 
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